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OLG Frankfurt, 16.06.1994 - 3 U 203/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB §§ 249 ff.
Nutzungsausfallkosten bei Überlassung des Fahrzeugs an Dritte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.10.1973 - VI ZR 96/72
Anspruch auf Ersatz des Nutzungsausfalls
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.06.1994 - 3 U 203/92
Gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung, der der Senat folgt, kann der Eigentümer eines beschädigten Kfz vom Schädiger Ersatz der Mietwagenkosten trotz nicht beabsichtigter eigener Nutzung verlangen, wenn er das Fahrzeug zur Nutzung durch einen Familienangehörigen oder eine andere Person (z.B. Schwager, Verlobter, Freund) angeschafft hat und das Fahrzeug von dieser Person während der Reparaturzeit auch tatsächlich genutzt worden wäre (vgl. dazu im einzelnen BGH, NJW 1974, 33 ; 1975, 22 [ES Kfz-Schaden E/11 und ES Kfz-Schaden E/12].
- KG, 21.06.2001 - 12 U 1147/00
Verkehrsunfall infolge Vorfahrtsverstoß; Unerheblichkeit der überhöhten …
Es genügt für einen ersatzfähigen Schaden, wenn er das Fahrzeug zur Nutzung durch einen Familienangehörigen oder eine andere Person angeschafft hat und das Fahrzeug von dieser Person wahrend der Reparaturzeit auch tatsächlich genutzt worden wäre (vgl. OLG Frankfurt, Urt. vom 16. Juni 1994, DAR 1995, 23).